Die Grundsätze der Guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, GDP) regeln die Anforderungen einer guten Distributionspraxis für den Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln. Als Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln gilt jede Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Lagerung, der Lieferung oder der Ausfuhr von Arzneimitteln besteht, mit Ausnahme der Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit.
Die Leitlinie trägt nicht nur dazu bei, dass die Produkte den Endverbraucher in einwandfreiem Zustand erreichen, sondern schützt die Lieferkette auch vor gefälschten oder verunreinigten Produkten.
Somit sind die Planung und sorgfältige Umsetzung von intelligenten Transport- und Lagerkonzepten im Sinne einer Good Distribution Practice (GDP) von enormer Bedeutung für die Qualität und Wirksamkeit vieler Arzneimittel und damit für die Patientensicherheit. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Überwachung dieser Konzepte.
Auf europäischer Ebene wurden vollständig überarbeitete GDP-Leitlinien für den Vertrieb von Arzneimitteln sowie von Wirkstoffen veröffentlicht, in Deutschland wurde die Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) grundlegend revidiert.
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